FAQ

Vorwort:
Diese Seite behandelt die wichtigsten Fragen zum Thema Modellflug und die damit verbundenen Rechte/Pflichten.

Sollten Sie Fragen habe, welche hier nicht geklärt werden können, dann zögern Sie nicht mir eine E-Mail (mail@schwabenpilot.de) zu schreiben.

Hier können sie sich, rein zur Information, einen kurzen Überblick über die Gesetze verschaffen die uns bei unserem Hobby betreffen. Diese Sammlung dient rein zur Information. Download: Gesetze_Modellfliegen

Grundsätzlich wollen wir nur Spaß an unserem Hobby haben, ohne andere zu stören.

F: Wer bezahlt den Schaden wenn sie abstürzen?
A: Jeder Modellflugpilot ist verpflichtet eine Modellhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Egal ob er ein billiges Plastik-“Spielzeug” fiegt, oder einen mehrere 1000€ teuren Multicopter. Wir sind entweder bei der Deutsche Modellsport Organisation(DMO) oder Deutscher Modellflieger Verband(DMFV) oder einer vergleichbaren Organisation versichert.

F: Ist das überhaupt erlaubt was sie hier tun?
A: Ja. Es gibt einige Regelungen und Gesetze die den Betrieb und Umgang mit unseren Modellen regeln, z.B.: Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Luftverkehrs-Ordnung, Strafgesetzbuch und das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. An diese halten wir uns auch.

F: Dürfen sie hier überhaupt fliegen?
A: Starten dürfen wir von jedem öffentlichen Weg/Grundstück sowie von privaten Grundstücken bei denen wir die Erlaubniss des Besitzers haben. Wo wir fliegen dürfen regeln die oben genannten Gesetze an die wir uns auch halten. Die Deutsche Flugsicherung stellt Karten bereit (IACO) auf denen eingezeichet ist ob und wie hoch wir an einer bestimmten Stelle fliegen dürfen. Bsp:

Luftraum_Oberkochen

F: Wie weit kann so ein Multicopter fliegen?
A: Technisch so um die 1-2km, wobei die Videoübertragung maximal in etwa 1km reicht. Gesetzliche Regelungen schränken das aber teilweise ein.

F: Wie hoch kann so ein Multicopter fliegen?
A: Im Prinzip das selbe wie eine Antwort weiter oben. Allerdings greift hier recht schnell die Höhenbegrenzung der Flugsicherung. Dort wo wir fliegen (Luftraum G) gilt meist die Grenze von 762m über Grund. In der Nähe von Flughäfen wird diese in 2 Stufen auf 518m über Grund und 304m über Grund abgesenkt. Rund um einen Flughafen, in etwas 1,5km Radius, befindet sich der für uns vollgesperrte Luftraum D.

F: Ist da eine Kamera dran?
A: Ja, in der Regel eine FPV-Kamera die aber nichts speichert, sondern uns das Bild nur in Echtzeit auf die Brille überträgt. Bei manchen unserer Copter ist auch eine HD-Kamera befestigt um den Flug aufzunehmen, Landschaftsaufnahmen zu machen, oder unsere Copter gegenseitig aufzuzeichen.

F: Dürfen sie Bilder oder Videos von mir aufnehmen und online stellen?
A: Ja und nein. Wir sind da an das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie gebunden, an welches wir uns auch halten. Grundsätzllich dürfen wir in der freien Natur Bilder/Videos aufnehmen auf denen auch fremde Personen erkennbar sind. Diese Bilder/Video dürfen wir dann aber auf keinen Fall ohne Erlaubniss der Personen verwenden! Sie können davon ausgehen das wir absolut kein Bedürfnis daran haben fremde Personen aufzuzeichnen, das ist uns eher lästig, da wir den Teil eh wieder raus schneiden müssen. Wir achten auch in der Regel darauf nur dort zu fliegen wo wir keinen stören. Schauen sie sich gerne hier auf der Seite unter diesem Link die Videos an die ich bisher aufgenommen habe.

F: Was kostet so ein Multicopter?
A: Gute Einsteigermodelle liegen flugfertig bei ca. 400-500€. Selbstgebaute Copter liegen meist deutlich drüber. Sollten sie ernsthaft nach einem Einsteigermodell suchen, kann ich ihnen gerne einige Links zukommen lassen.

F: Darf ich auch mal fliegen?
A: Nein. :-) Ohne Versicherung und Flugerfahrung schonmal grundsätzlich nicht, und außerdem sind unsere Modelle voll auf den Piloten eingestellt und teilweise sehr teuer. Würden sie einem Fremden den Schlüssel ihres neuen Autos/Motorrads in die Hand drücken?

F: Können sie mal ein Luftbild von meinem Haus machen?
A: Grundsätzlich könnten wir das auf Wunsch, sofern wir die Zeit und auch Lust dazu haben. Da wir aber keinerlei gewerbliche Aufnahmen machen dürfen, dürfen wir eh keinen Cent dafür annehmen. Dazu benötigt es einer speziellen Versicherung und Aufstiegsgenemigung. Sie können mich/uns aber gerne fragen, seien sie nur nicht enttäuscht wenn wir absagen müssen. Auch dabei gilt, es muss sicher sein dort zu fliegen, und es dürfen keine Nachbarn belästigt werden.